Impfungen gehören zur so genannten Alltagssorge. Darunter werden Entscheidungen des täglichen Lebens verstanden.

Im zu entscheidenden Fall waren sich die getrennt lebenden Eltern zunächst einig, dass ihre zwei Kinder erst einmal nicht geimpft werden sollten. Nach Gesprächen mit der Kinderärztin entschied sich die betreuende Mutter doch für die Immunisierung - im Widerstreit mit dem Vater. Das Amtsgericht stellte fest, dass die Mutter die alleinige Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der empfohlene Schutzimpfungen Pertussis, Tetanus, Diphtherie, Masern und Pneumokken hat und diese Frage ein Teil der Alltagssorge sei. Die Entscheidungsbefugnis läge daher bei dem Elternteil, bei dem sich die Kinder hauptsächlich aufhalten.

Quelle: AG Darmstadt · Beschluss vom 11. Juni 2015 · >> Az. 50 F 39/15 SO

Die obige Entscheidung des Amtsgerichtes wurde vom OLG Frankfurt am 4. Sept. 2015 wieder aufgehoben. Informationen zum aktuellen Status finden sich im Beitrag >> Zustimmung zur Impfung von Kindern durch beide Elternteile - Ja, nein, vielleicht? auf der Website anwalt.de. Laut Information auf der Website hat das OLG Jena mit Beschluss vom 07.03.2016 (4 UF 686/15) bestätigt, dass die Entscheidung über das Impfen der Kinder eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung ist und somit sich die Elternteile einig sein müssen über die Verfahrensweise: >> Impfung des Kindes.