Pressemitteillung  (Az. 2 UF 37/22)

12.12.2022 | Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Aus der Rechtsprechung: Der nachdrückliche Wunsch einer 15 – Jährigen gegen Covid-19 geimpft zu werden ist als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich

Der 2. Familiensenat hat entschieden, dass die strikte Ablehnung der Impfung durch die alleinsorgeberechtigte Kindesmutter einen Sorgerechtsmissbrauch darstellt, der dem Kindeswohl zuwiderläuft und den Teilentzug der elterlichen Sorge in Bezug auf die Befugnis zur Entscheidung über eine Covid-19 Impfung und die Anordnung eines Ergänzungspflegers rechtfertigt.

Die Kindesmutter übt die elterliche Sorge für ihre 15-jährige Tochter alleine aus. Das Mädchen lebt auf eigenen Wunsch seit Februar 2020 nicht mehr bei der Mutter und verweigert die Rückkehr in den mütterlichen Haushalt. Nachdem die Jugendliche seit längerer Zeit den Wunsch geäußert hat, gegen Corona geimpft zu werden und die Kindesmutter diese Impfung strikt ablehnt, hat das Jugendamt im November 2021 ein Verfahren vor dem Amtsgericht – Familiengericht - Pirmasens eingeleitet. Das Familiengericht hat daraufhin der Kindesmutter die elterliche Sorge in dem Teilbereich des Rechts zur Entscheidung über eine Covid-19 Impfung entzogen und die Ergänzungspflegschaft angeordnet. >> mehr