Elektronischer Impfpass (E-Impfpass)
In Deutschland gibt es weder ein standardisiertes Erinnerungssystem, noch ist die Bevölkerung gegen einen Verlust von Impfdaten geschützt. Jeder Vierte hat keinen Impfpass oder weiß nicht, wo er liegt ( BzgA). Impfpraxen und Patienten sind nicht vernetzt und ein Impfregister aus dem auch Surveillancedaten gezogen werden könnten, ist bislang nicht verwirklicht.
Bis zur Realisierung eines standardisierten E-Impfpasses empfiehlt Forum Impfen Patienten (und den selbstverständlich dem medizinischen Personal) die Nutzung von ImpfPassDE. Die App setzt die meisten der nachfolgend dargestellten Anforderungen um und wird synchron mit den gesetzlichen Entwicklungen zum E-Impfpass fortlaufend weiterentwickelt. Die kostenlose Basisversion und die Plus-Variante für die ganze Familie sind über den Apple App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. >> Weitere Infos
Zwar ist im e-Healthgesetz festgeschrieben, dass jeder Versicherte Anspruch auf eine Impfdokumentation in seiner elektronischen Patientenakte (ePA) hat, doch die Skepsis in der Bevölkerung ist noch groß, was den Datenschutz betrifft und ein generelles Erinnerungssystem ist auch aus der ePA heraus nicht vorgesehen.
Wenn ein elektronischer Impfpass gegenüber dem gelben Impfbuch wirklich einen Vorteil haben soll, dann muss er bestimmte Mindestanforderungen erfüllen:
- Kopplung mit der Impfpraxis zum gegenseitigen Abgleich der Impfdokumentation
- Elektronisch signierte Zertifikate für alle Impfungen gemäß IfsG §22
- Interoperabilität der Praxisverwaltungs-Software (PVS) mit der ePA per MIO-Impfen (MIO – Medizinisches Informationsobjekt)
- Evidenzbasiertes Erinnerungssystem
- Datensicherheit und Datenschutz
Darüberhinausgehende Funktionen umfassen eine evidenzbasiere Entscheidungsunterstützung (Decision Support) zum Fehlermanagement in der Praxis sowie Hinweissysteme zu individuellen Impflücken (z. B. per Ampelsystem) und der Einbeziehung impfrelevanter Erkrankungen (z. B. über den ICD-10).
Entscheidet sich ein Impfling für eine Impfpass-App, so sollte er seine Impfanamnese aus dem Impfbuch selber übernehmen oder sich mit der Impfpraxis elektronisch koppeln können, um seine Daten mit Praxisdaten zu synchronisieren.
Wenn der Patient seine Daten selber dokumentiert, müssen sie noch ärztlich validiert werden, das Pendant zur händischen Unterschrift im Impfbuch. Über eine entsprechende Server-Verbindung sollte es ermöglicht werden, den Impfstatus regelmäßig zu prüfen, zu berechnen und Erinnerungen per Pushfunktion zu versenden, wenn Impflücken bestehen.
Ärztliche Signaturen sollten gemäß den gesetzlichen Anforderungen nach dem IfsG §22 Satz 2.5 per KV-Connect oder einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) erstellt werden .
Die deutsche Telekomtocher T-Systems wurde in diesem Jahr (2022) von der WHO beauftragt, ein weltweit zugängliches Gateway zu erstellen, damit ärztliche Signaturen überall erkannt und validiert werden können. Das Prinzip funktioniert so, wie man es von den Corona-Impfzertifikaten in Deutschland und Europa kennt, wo die Coronazertifikate über eine Prüfsoftware mit einem EU-Gateway abgeglichen und validiert werden. Im Gegensatz zum gelben Impfbuch ist das Verfahren fälschungssicher und wird zu einer großen Vereinfachung führen, insbesondere bei internationalen und landesspezifischen Impfvorschriften wie z. B. gegen Gelbfieber, Masern, Meningokokken und anderen.
Der elektronische Impfpass wird das gesamte Impfmanagement erheblich vereinfachen, indem Impfungen für einen rechtssicheren Nachweis gespeichert und Impflücken mit Hilfe eines „intelligenten“ Erinnerungssystems erkannt werden.

Interoperabilität zwischen allen Komponenten: Kopplung zwischen dem Impfmanagementsystem der Praxis und einer Impfpass-App (Quelle: gzim)
Weitere Informationen für Patienten enthält die Website des Bundesministeriums für Gesundheit. Der aktuelle Stand und genaue Spezifikationen finden sich z. B. bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
Auf der Website "Der eImpfpass: Ein digitaler Schritt in Richtung eines besseren Infektionsschutzes" erläutert der vfa wie der Mehrwert vor allem durch die Verknüpfung von vier zentralen Kernfunktionen des eImpfpasses entsteht:

- Erinnerungsfunktion
Auf Basis der individuellen Impfdokumentation der Versicherten hat die Krankenkasse die Möglichkeit, zielgerichtete, persönliche Erinnerungen bzw. Einladungen für anstehende oder versäumte Schutzimpfungen zur Verfügung zu stellen. Im besten Fall enthält die Erinnerung bereits Informationen zu möglichen Impfstellen. - Informationsfunktionen
Leicht zugängliche und verständliche Informationen zu den Impfungen und den Infektionen, vor denen sie jeweils schützen, gewährleisten, dass der initiale Impuls durch die Erinnerung aufrechterhalten bleibt und die Versicherten weiter motiviert werden, sich impfen zu lassen. - Monitoringfunktion
Impfungen dienen sowohl dem Gesundheitsschutz der individuellen Versicherten als auch der gesamten Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, dass die Daten aus der Impfdokumentation des eImpfpasses in ein umfassendes und vor allem zeitnahes Impfmonitoring auf Bevölkerungsebene einfließen. Diese Daten müssen zudem umfassend nutzbar sein und für gezielte Maßnahmen zur Verhinderung von Impflücken zur Verfügung stehen. - Nachweisfunktion
Zur vollen Entfaltung des Mehrwerts für die Versicherten und als echter Fortschritt gegenüber dem „gelben Heftchen“ ist die Integration einer offiziell anerkannten Nachweisfunktion in den eImpfpass notwendig. Der analoge Impfpass ist international anerkannt als offizielles Nachweisdokument erhaltener Impfungen - ob bei der Anmeldung in Kita oder Schule, in der Notaufnahme oder am Flughafen am Urlaubsziel. Diese grundlegendste Funktion muss auch der eImpfpass erfüllen, um Redundanzen zu vermeiden und den Versicherten einen echten Zugewinn zu bieten.
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