Zum Hauptinhalt springen
Für MedizinerInnen

Registrieren Sie sich kostenlos und unverbindlich beim „Forum Impfen“ und nutzen Sie das umfassende Angebot.

Rechtliche Aspekte

Abo 100 Rechtliches

Hier finden Sie Informationen zu relevanten rechtlichen Aspekten. Sie finden zu jedem Thema auch die am häufigsten gestellten Fragen unserer Nutzer, Ihrer Kollegen. Die Informationen stellen jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen Ihnen einen kleinen Einblick in die jeweiligen Fallbeispiele geben. Für eine rechtssichere Beratung empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu konsultieren.

Der nachfolgende Link führt zu den

Darf eine MFA die Impfaufklärung unterschreiben?

Vorbemerkung: Der folgende Text wurde mit KI erzeugt und enthält möglicherweise Fehler und Unkorrektheiten. Die Bereitstellung dieser Informationen erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit. Die Ausführungen haben lediglich informativen Charakter und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

Die Frage löst in vielen Praxen immer wieder Unsicherheit aus. Nachfolgend eine klare, rechtlich saubere und zugleich praxisnahe Einordnung.

🩺 Darf eine MFA die Impfaufklärung unterschreiben?

Kurz gesagt: Nein. - Die Impfaufklärung ist nicht delegierbar. Sie ist ein ärztlicher Kernbereich, der zwingend vom Arzt oder der Ärztin selbst durchgeführt und auch unterschrieben werden muss.

Eine MFA darf:

  • Impfungen durchführen (wenn der Arzt delegiert und anwesend ist bzw. erreichbar bleibt)
  • Dokumentation unterstützen
  • Aufklärungsbögen austeilen
  • Daten erfassen
  • organisatorisch begleiten

Aber sie darf nicht:

  • die medizinische Aufklärung übernehmen
  • die ärztliche Einwilligungserklärung unterschreiben
  • medizinische Rückfragen zur Impfung verbindlich beantworten

📘 Warum ist das so?

Die Impfaufklärung umfasst medizinische Inhalte wie:

  • Nutzen und Risiken der Impfung
  • mögliche Nebenwirkungen
  • Kontraindikationen
  • Alternativen
  • individuelle Risikoabwägung

Das fällt unter die ärztliche Aufklärungspflicht (§ 630e BGB).

Diese ist nicht delegierbar, weil sie eine medizinische Bewertung und Verantwortung voraussetzt.

✍️ Was darf die MFA unterschreiben?

Eine MFA darf ihre eigene Leistung dokumentieren, z.  B.:

  • Durchführung der Impfung
  • Chargennummer, Datum, Injektionsort
  • technische Assistenz

Aber nicht die ärztliche Aufklärung oder Einwilligung.

(Erstellt: 02.04.2026)

Amts- und nicht Privathaftung für etwaige Impfschäden nach Corona-Schutzimpfung (im April 2023)

Pressemitteillung  (Az. III ZR 180/24)

09.10.2025 | Bundesgerichtshof (BGH)

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, wer für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bei einer bis zum 7. April 2023 vorgenommenen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haftet, die in einer Vertragsarztpraxis vorgenommen wurde.

Sachverhalt:

Der Kläger nimmt die beklagte Ärztin für Allgemeinmedizin aufgrund einer seines Erachtens fehlerhaften Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auf Schadensersatz in Anspruch. Nach zwei vorangegangenen Schutzimpfungen im Mai und Juli 2021 erhielt er am 15. Dezember 2021 in der Praxis der Beklagten eine sogenannte Booster-Impfung. Etwa drei Wochen später wurde bei ihm eine Herzerkrankung diagnostiziert.

Der Kläger hat geltend gemacht, bei seiner Erkrankung handele es sich um einen Impfschaden. Die dritte Impfung sei fehlerhaft verabreicht und er zuvor nicht hinreichend aufgeklärt worden. In Folge der Impfung seien seine kognitiven Fähigkeiten erheblich eingeschränkt. Er könne seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben. Zudem sei er aufgrund der organischen Beschwerden in der Psyche stark beeinträchtigt.

Der Kläger begehrt die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 800.000 €, die Feststellung der Einstandspflicht der Beklagten für materielle und nicht vorhersehbare immaterielle Schäden sowie die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.

>> mehr 

Arbeitsunfall bei Impfung im Betrieb nicht ausgeschlossen

Pressemitteillung  (Az. B 2 U 3/22 R)

27.06.2024 | Bundessozialgericht (BSG)

Ein Krankenhauskoch kann unter Unfallversicherungsschutz stehen, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung angebotenen Impfung gegen Schweinegrippe teilnimmt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 3/22 R).

Der Kläger war als Mitarbeiter einer Catering‑GmbH Gastronomieleiter in einer Krankenhausküche. Er nahm an einer vom Krankenhaus organisierten Impfung gegen Schweinegrippe (Influenza A/H1N1 ) teil. Jahre später traten Fieberschübe auf, die der Kläger auf die Impfung zurückführt. Die beklagte Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen lehnten es ab, einen Arbeitsunfall festzustellen. 

Jugendliche darf sich gegen den Willen der Mutter gegen Corona impfen lassen

Pressemitteillung  (Az. 2 UF 37/22)

12.12.2022 | Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Aus der Rechtsprechung: Der nachdrückliche Wunsch einer 15 – Jährigen gegen Covid-19 geimpft zu werden ist als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich

Der 2. Familiensenat hat entschieden, dass die strikte Ablehnung der Impfung durch die alleinsorgeberechtigte Kindesmutter einen Sorgerechtsmissbrauch darstellt, der dem Kindeswohl zuwiderläuft und den Teilentzug der elterlichen Sorge in Bezug auf die Befugnis zur Entscheidung über eine Covid-19 Impfung und die Anordnung eines Ergänzungspflegers rechtfertigt.

Die Kindesmutter übt die elterliche Sorge für ihre 15-jährige Tochter alleine aus. Das Mädchen lebt auf eigenen Wunsch seit Februar 2020 nicht mehr bei der Mutter und verweigert die Rückkehr in den mütterlichen Haushalt. Nachdem die Jugendliche seit längerer Zeit den Wunsch geäußert hat, gegen Corona geimpft zu werden und die Kindesmutter diese Impfung strikt ablehnt, hat das Jugendamt im November 2021 ein Verfahren vor dem Amtsgericht – Familiengericht - Pirmasens eingeleitet. Das Familiengericht hat daraufhin der Kindesmutter die elterliche Sorge in dem Teilbereich des Rechts zur Entscheidung über eine Covid-19 Impfung entzogen und die Ergänzungspflegschaft angeordnet.  

 

Impfschaden wird nicht als Dienstunfall anerkannt

Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Hannover - 24.11.2022 - Az. 2 A 460/22

Impfschaden wird nicht als Dienstunfall anerkannt

COVID-19-SCHUTZIMPFUNG WAR KEINE DIENSTLICHE VERANSTALTUNG

Die 2. Kammer hat auf die mündliche Verhandlung vom heutigen Tage die auf die Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer 62-jährigen Förderschullehrerin abgewiesen. Die Klägerin ist Ende März 2021 im Gebäude ihrer Stammschule von einem mobilen Impfteam des Impfzentrums Hannover mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern. ...  >> mehr
 
 

Haftung bei unzureichender Kühlung von Impfstoffen

29.06.2022

Bundessozialgericht: Vertragsarztrecht - vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Regress - Vernichtung - Neubeschaffung - Impfstoff - Fehlkühlung

"... Die Klägerin, eine kinderärztliche BAG, stellte am 3.3.2014 fest, dass es zu einer mehrstündigen Unterschreitung der vorgesehenen Kühltemperatur in dem von ihr für die Aufbewahrung von Impfstoff verwendeten Kühlschrank gekommen war, weil ein Relais im Regler des Kühlschrankverdichters klemmte. Die betroffenen Impfstoffe ließ die Klägerin nach Empfehlung des Apothekers sowie des Impfstoffherstellers vernichten. In der Folgezeit beschaffte sie erneut Impfstoff, den sie zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete, größtenteils als Ersatz für den vernichteten Impfstoff. ..." >> mehr

Durchführung einer Corona-Impfung bei Uneinigkeit der Eltern

Pressemitteilung - Oberlandesgericht Frankfurt am Main 

Frankfurt am Main, den 24.08.2021 - Nr. 56/2021

Bei Uneinigkeit der Eltern über Durchführung einer Corona-Schutzimpfung des fast 16-jährigen impfbereiten Kindes Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den der Empfehlung der STIKO vertrauenden Elternteil

Auch bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung bei einem fast 16-jährigen Kind bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern. Können diese sich in dieser Frage nicht einigen, ist die Entscheidung über die Durchführung der Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bei einer vorhandenen Empfehlung der Impfung durch die STIKO und bei einem die Impfung befürwortenden Kindeswillen auf denjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung befürwortet. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies mit heute veröffentlichtem Beschluss die Beschwerde einer Mutter zurück.

Entscheidungsbefugnis bei STIKO-empfohlenen Schutzimpfungen und Uneinigkeit der Eltern

Pressemitteilung: Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Frankfurt am Main, 18.03.2021 - Nr. 18/2021

Bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfungen des Kindes Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den der STIKOzustimmenden Elternteil

Die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen für ein gemeinsames Kind kann bei Uneinigkeit der Eltern auf den Elternteil übertragen werden, der seine Haltung an den Empfehlungen der STIKO orientiert. Über die allgemeine Impffähigkeit des Kindes muss unabhängig von einer konkreten Impfung kein Sachverständigengutachten eingeholt werden, da nach den Empfehlungen der STIKO die Impffähigkeit in der konkreten Impfsituation ärztlich zu prüfen ist und bei einer Kontraindikation zu unterbleiben hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies mit heute veröffentlichtem Beschluss die Beschwerde eines Vaters zurück.

Wer darf Impfen (z. B. MFAs)?

Grundsätzlich gehören subkutane und intramuskuläre Injektionen zu den Leistungen, die der Arzt an qualifizierte Mitarbeiter delegieren kann.

Das RKI schreibt hierzu:
"Es gibt ... keine gesetzliche Vorschrift, die die Durchführung einer Impfung ausschließlich dem Arzt vorbehält.

Weiterlesen

BAG: Kein Schmerzensgeld nach Impfung

Grip­pe­imp­fung in der Mit­tags­pause - Der Arbeitgeber fordert per Mail zu einer Grippeschutzimpfung auf – und der Arbeitnehmerin tut hinterher der Nacken weh. Anspruch auf Schmerzensgeld hat sie aber nicht, so das BAG ...(von Prof. Dr. Michael Fuhlrott >> mehr)

Rechtliche Impfgrundlagen

Aus einer zivilrechtlichen Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2000 lassen sich allgemeingültige Aussagen ableiten. Hier erfahren Sie welche.

Weiterlesen

IfSG-Regelung

Am 01.01.2001 hat das Infektionsschutzgesetz das Bundes-Seuchengesetz abgelöst. Der Gesetzgeber hat ausführliche Bestimmungen zu Schutzimpfungen festgeschrieben und dort den Leitgedanken des Gesetzes, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, präzisiert.

Weiterlesen

Ausländische Impfstoffe

Wenn ein in Deutschland nicht zugelassener Impfstoff verwendet wird, muss in der Aufklärung auf diese Tatsache hingewiesen werden, da ein Entschädigungsanspruch aus einer öffentlichen Empfehlung und der Haftung des Herstellers ausgeschlossen ist.

Weiterlesen

Kontraindikatoren

Bestehen aufgrund anamnestischer Angaben oder nach den vorliegenden Befunden Zweifel darüber, ob eine Schutzimpfung tatsächlich vorgenommen werden kann, so ist es ärztliche Aufgabe, die vermutete Kontraindikation zu bestätigen oder auszuschließen.

Weiterlesen

Haftung Impfschäden

Für gesundheitliche Schäden, die im Zusammenhang mit von der obersten Landesbehörde "öffentlich empfohlenen" Impfungen auftreten, besteht ein Entschädigungsanspruch, wenn die Impfung in dem betreffenden Bundesland durchgeführt wurde (siehe Gesetzliche Grundlagen der Impfprophylaxe ). Dabei genügt die Wahrscheinlichkeit eines kausalen Zusammenhangs.

Weiterlesen

Off-Label-Use

Grundlagen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs sind die in der Packungsbeilage / Fachinformation enthaltenen Angaben. Eine Abweichung davon ist möglich, wenn dies aus ethischen wie auch aus medizinischen Gründen geboten ist.

Weiterlesen

Ärztliche Informationspflicht

Der Hinweis auf alle von der STIKO für den einzelnen Patienten empfohlene Impfungen ist nach den Vorgaben der Berufsordnungen der Landesärztekammern Teil der Berufsausübung, da diese sich stets am Stand von "Wissenschaft und Technik" zu orientieren hat.

Weiterlesen